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Ja da hat der Leserbriefschreiber zweifellos Recht: Im Unrechtsstaat DDR gehörte Goethes Osterspaziergang zum Unterrichtsstoff, und viele kennen ihn vielleicht bis heute auswendig. Dafür bin ich tatsächlich dankbar. Ob damit allerdings der Gedanke an Auferstehung gemeint war? Viel eher ging es doch darum, dass damit auch das Recht zur Interpretation dieses Textes verbunden war oder anders gesagt: Die Deutungshoheit. Tatsächlich war gerade Ostern als christliches Fest nicht sehr beliebt. Erinnern wir uns: Der stille Karsamstag war der bevorzugte Termin für die Jugendweihefeiern, und der Ostermontag wurde als Feiertag abgeschafft.
Wolfgang Hubert, Scheyern, 31.03.2024
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