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< Zurück zur ÜbersichtEin gelungener Start
Zur Eröffnung des Frühjahrssemesters der Seniorenakademie 55 Plus Stralsund kamen 128 Mitglieder und Gäste, die sich im Vorfeld rege über die seit dem letzten Treffen vergangenen vier Wochen austauschten. Das Interesse am Thema war riesig, und die Stralsunder Notarin Elke Heiden hat in 105 Minuten äußerst informativ über Fragen des Erbrechts, der Patientenverfügung und Vollmachten gesprochen. Während zu DDR-Zeiten der Ehemann problemlos auch für seine Frau handeln konnte und umgekehrt, gilt heute zivilrechtlich jeder als Einzelperson und kann nur für sich eintreten. Kann er aus irgendeinem Grund sich selbst nicht mehr vertreten, muss er eine Person seines Vertrauens zum Abschluss seiner Rechtsgeschäfte bevollmächtigen. Die umfassendste Form ist die Generalvollmacht (GV), die höchste Form des zu vergebenden Vertrauens, sie erlaubt alle vom Gesetz zugelassenen Handlungen. So übernimmt der GV-Nehmer ebenso eine sehr große Verantwortung. Aber: Eine GV ist kein Dauerauftrag für ein bestimmtes Handeln! Eine Vollmacht ist jederzeit unter Beisein eines nicht verwandten Zeugen widerrufbar. Vollmachten können auch für eingeschränktes Handeln erteilt werden. Ganz wichtig ist die Feststellung: Wer, wofür und ab wann. Ein Testament muss handschriftlich mit der Aussage, wer hinterlässt wem was, erstellt werden. Nicht vergessen: Ort, Datum, Unterschrift (bei Ehegatten beide Unterschriften!). Zur Sicherheit kann es beim Amtsgericht hinterlegt werden. Das sog. Berliner Testament hat eine bindende Wirkung. Soll dem überlebenden Ehegatten das Recht einer nachträglichen Änderung eingeräumt werden, darf man kein Berliner Testament aufsetzen. Stirbt ein Partner eines ein Haus und Grundstück besitzenden Ehepaares, wird im Moment des Todes die Grundbucheintragung unrichtig. Das Grundbuchamt verlangt einen Erbschein, der beim Amtsgericht oder Notar nach Vorlage der entsprechenden Dokumente zu beantragen ist. Nach Ausfüllen eines Wertfragebogens mit einer eidesstattlichen Erklärung für die Richtigkeit der Angaben erteilt das Amtsgericht den amtlichen Erbschein. Gerade für uns Senioren war/ist das ein ganz wichtiges Thema. Elke Heiden hat damit Irritierungen aufgelöst und Unkenntnis beseitigt, und alle Anwesenden zeigten durch herzlichen Beifall ihre Dankbarkeit. Die Notarin hatte ein äußerst aufmerksames Publikum, das mit dem fast zweistündigen Vortrag kein Problem hatte.
Wolfgang Mengel, Stralsund, 15.01.2020