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< Zurück zur ÜbersichtTrump gegen Iran
Ein schrecklich zynischer Sprachgebrauch um die Tötung von Menschen zu verharmlosen. Die Medien berichten, dass US-Präsident Trump veranlasst hat, einen iranischen General auszuschalten. Nun denke ich daran, wenn ich meine Wohnung verlasse, muss ich daran denken, das Licht auszuschalten. Wenn ich dann zu Hause bin, kann ich es wieder einschalten. Kann Trump das auch mit General Kassem Soleimani machen? Erschreckend ist zu beobachten, dass es für diesen Präsidenten völlig ausreichend ist, einen anderen Menschen für einen Terroristen zu halten, Behauptungen auszusprechen und schon ist er tot. Wer wird der nächste sein? Das erinnert sehr an den Spruch von Reichskanzler Bernhard Heinrich Martin Karl von Bülow (1849-1929) in einer seiner Reichstagsreden: »Und willst du nicht mein Bruder sein, so schlag ich dir den Schädel ein«. Nun ist bekannt, dass ein Schurke seinen Gegner gerne als noch größeren Schurken bezeichnet, um von seinen eigenen Schurkereien abzulenken. Wie verhält es sich aber nun mit dem Ausschalten des General Soleimani? Hier erfolgte laut Berichterstattung ein Angriff auf eine Person mit vorsätzlicher Tötungsabsicht. Der Einsatz einer bewaffneten Drohne weist zudem noch auf Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährliche Mittel hin. Des eWiteren ist es technisch nicht möglich, ohne Hilfe von Europa eine Drohne aus den USA zu steuern. Damit nicht genug, wird dieser tödliche Angriff auch noch als Akt der Selbstverteidigung präsentiert. In Deutschland hätte das wohl nicht passieren dürfen, denn genau diese Handlungen werden in unserem Strafgesetzbuch, §211 StGB, als Mord klassifiziert. Bezüglich der Drohne bleibt dann noch die Frage offen, wer hat hier Beihilfe zum Mord geleistet? Das zusätzlich auch völkerrechtliche Normen empfindlich verletzt wurden erübrigt sich eigentlich zu erwähnen. Angesichts dieser Ungeheuerlichkeit fällt der deutsche und auch internationale Protest sehr devot aus. Diese Entwicklung führt bei mir zu großer Besorgnis für eine friedliche Zukunft.
Jürgen Barz, Wismar, 06.01.2020