Zu den Leserbriefen »NATO-Konflikt gegen Ukraine« und »Schuld und Unschuld«.
In der Ausgabe vom 26. Dezember 2021 gab es zwei interessante Beispiele, wie ein Leser und eine Leserin Überlegungen anstellen, die, wenn man sie ernst nimmt, zu abenteuerlicher Ergebnissen führen.
So schreibt Herr Seidler, dass nach dem Völkerrecht ein Staat einen anderen besetzen darf, und, wenn er dort eine Volksabstimmung über die Annexion zu seinen Gunsten stattfindet, dann sei völkerrechtlich alles in Ordnung. Herr Putin wird über solche Überlegungen begeistert sein. Auf nach Lettland, Litauen und Estland! Dass eine Besatzungsmacht bei einer Volksabstimmung im annektierten Gebiet immer das richtige Ergebnis bekommt, wird wohl niemand bezweifeln. Auch Herr Orban wird begeistert sein, zumal Ungarn nach dem Ersten Weltkrieg fast zwei Drittel seines Landes verloren hat und noch viele Ungarn in Rumänien und Bulgarien leben. Man muss sich nur eine Landkarte Europas von vor 50 Jahren anschauen, dann kann man sich ausmalen, was, sollten die Überlegungen von Herrn Seidler zutreffen, hier los wäre. Eine solche Regelung wäre eine Einladung zum Dritten. Weltkrieg. Wie es richtig geht, haben in jüngster Geschichte die Tschechoslowakei bei der Aufteilung in Tschechen und der Slowakei, und die Abstimmung in Schottland, die nicht zur Abspaltung von Großbritannien führte, gezeigt. Eine Annexion ist per se völkerrechtswidrig, dazu muss man kein weiteres Wort verlieren. Schon eine einfache logische Überlegung zeigt, dass die Ausführungen von Herrn Seidler so nicht stimmen können.
Ein weiteres schönes Beispiel sind die Ausführungen von Frau Gabriele K. Sie meint, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nach seinem Impfstatus fragt, sei darin ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung zu sehen. Meint Frau K. wirklich, der Arbeitgeber muss alles glauben, was ihm ein Arbeitnehmer erzählt? Darf er nicht nach einem Führerschein fragen und sich diesen zeigen lassen, wenn er einen Fahrer einstellt? Ist auch die Frage nach der Approbation eines Arztes und des entsprechenden Nachweises bei der Anstellung im Krankenhaus unzulässig, die Aufforderung der Vorlage einer Fluglizenz eines Piloten oder ein Masernimpfnachweis bei Erzieherinnen und Erziehern nach dem Masernschutzgesetz ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung? Bestimmt nicht! Die Unschuldsvermutung gilt nur im Strafrecht und hat nur dort ihre Berechtigung.
Viele Überlegungen muss man nur zu Ende denken, dann haben sie sich von selbst erledigt.