Unsere Gesundheitsbehörden veröffentlichen laufend die aktuellen Corona-Regeln, an die sich die Bürger/innen als auch die Behörden zu halten haben. Am Beispiel „Ärtzliche Maskenbefreiung aus gesundheitlichen Gründen“ wird deutlich, dass jeder Laden- oder Gaststättenbetreiber die Bestimmungen nach seinem Gutdünken auslegt. Dazu gibt es eine Erklärung des Bürgerbeauftragten für MV, Herr Matthias Crone, in der es heisst, dass einem Inhaber einer ärtzlichen Maskenbefreiung keine Nachteile oder Diskriminierungen entstehen dürfen. Wörtlich heisst es „Private Unternehmen können sich hier nicht ohne Weiteres auf ein Hausrecht berufen, denn Verfassung und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbieten Diskriminierung wegen chronischer Erkrankung oder Behinderung!“ Das scheint einigen Damen und Herren in der Praxis nicht bekannt zu sein, sie berufen sich mit durchgedrücktem Kreuz und lauter Stimme auf ihr sogenanntes ,,Hausrecht“. Jeder Hinweis auf gesetzliche Regelungen wird mit einer Handbewegung weggewischt. Selbst wenn keine weiteren Kunden oder Gäste in den Räumen sind, wird man nicht bedient, ja man wird regelrecht hinausgeworfen. Geht man dann einige Schritte weiter und in ein anderes Geschäft, gibt es bei Bestätigung des Maskenverbotes überhaupt keine Probleme und man wird nett und freundlich bedient. Sollte man sein Recht mit der Hilfe der Polizei und des Ordnungsamtes durchsetzen?