Die Unschuldsvermutung gilt in Deutschland so lange, bis jemand die Schuld beweisen konnte. Bisher mussten Arbeitnehmer bei Krankheit mittels Schein beweisen, dass sie krank sind. Seit einiger Zeit gilt aber, dass sie mittels Schein beweisen müssen, dass sie gesund sind. Ein Volk steht unter Generalverdacht, andere Menschen zu infizieren und damit zu schädigen. In der Kriminologie wird ein Prozess als Kriminalisierung bezeichnet, der vorher legales Verhalten durch Gesetzgebung oder veränderte Anwendung bestehender Gesetze zu einem illegalen Akt macht. Ein Angeklagter hat ein Schweigerecht und muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern der Staat bzw. die Strafverfolgungsbehörden müssen die Schuld beweisen.