Als ich davon erfuhr, dass der Auftritt des stark rechtsradikalen Sängers Xaver Naidoo in der StadtHalle Rostock verboten wurde, habe ich mich gefreut. Das war eine richtige Reaktion auf die Versuche des Künstlers, seine gefährlichen politischen Ansichten über seine Musik zu verbreiten. Ich habe mich im Internet darüber informiert, was dieser Herr alles für Meinungen hat. Naidoo tritt schon lange nicht mehr nur als Künstler auf, sondern als Agitator im rechtsradikalen Bereich und als Unterstützer der Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker, die unseren Staat nicht anerkennen. Er betreibt ungeniert antisemitische Hetze, leugnet den Holocoust und verbreitet unter anderem solche Auffassungen, dass der Zweite Weltkrieg den Deutschen aufgezwungen wurde. Naidoo will das Deutsche Kaiserreich wiederhaben und zwar in allen damaligen Grenzen, einschließlich der Kolonien. Er leugnet den Klimawandel, zweifelt am Coronavirus und bezeichnet den Impfstoff als Gift. Die Rostocker Bürgerschaft beschloss im Mai mehrheitlich ein Auftrittsverbot für diesen Künstler, weil er sich gegen die freiheitlich rechtliche Grundordnung stellt und das sei mit den Werten der bunten und weltoffenen Stadt Rostock nicht zu vereinbaren. In städtischen Hallen dürfe er deshalb nicht auftreten. Und nun ist das alles nicht mehr wahr! Ist es unserem Oberbürgermeister gelungen, seine Verharmlosung der wirren und gefährlichen Ideen im Kopf eines offensichtlichen Rechtsradikalen auf die Mehrheit der Bürgerschaft zu übertragen? Wie kann es in der demokratischen BRD rechtliche Bedenken geben, wenn man einem Verschwörungstheoretiker verbietet, seine Ziele und Wünsche öffentlich zu machen? Auch das Auschwitz Komitee kritisiert das nun doch genehmigte Konzert in Rostock. Ich danke respektvoll allen Abgeordneten unserer Bürgerschaft, die gegen die Aufhebung des Auftrittsverbotes von Xavier Naidoo gestimmt haben.