Ja, nun liest oder erfährt man schon oft, dass Leute in höheren Positionen und deren Geleit (nachgeordnete Mitarbeiter) sich impfen lassen, ohne Not und unter Nichtbeachtung der Einordnung in eine Kategorie. Es ist toll zu lesen, dass damit doch nur Gutes getan wird. Die Impfdosis wäre doch sonst verfallen. Welch heroischer Akt, alle Hochachtung! Rein zufällig sind diese Leute, teilweise sogar in Familie, zur rechten Zeit am rechten Ort. Ich bewundere solche Zufälle. Unter dem Deckmantel des Verfalls der Impfdosis wird der eigene Vorteil genutzt. Es kommt noch schlimmer, es wird suggeriert, dass damit eine Vorbildrolle für die Impfbereitschaft dargestellt wird. Nein, in keiner Weise ist das zu rechtfertigen. Nach meiner Auffassung ist hier persönliches Versagen in der Organisation der Impfungen zu sehen, einher gehend mit persönlicher Vorteilsnahme. Es sind fast alle Landkreise unseres Landes betroffen. Auch unser Landkreis! Ist diesen Leuten eigentlich bewusst, dass sie anderen, die die Impfung viel dringender brauchen, massiv schaden? Senioren, Ärzte, Pflegepersonal, Lehrer, Erzieher, um nur einige zu nennen, dass sind die, die es zuerst zu schützen gilt. Ich will nicht soweit gehen zu sagen, dass es zur Gefährdung von Leib und Leben Anderer gekommen sein kann. Nicht die, die ihren Alltag selbst organisieren können und sich Möglichkeiten schaffen können, um frei von Infektionen zu bleiben sind zuerst zu impfen. In den Landkreisen werden sicher die Impflisten vorliegen. Da kann ermittelt werden, wer sich persönliche Vorteile verschafft hat. Im Mittelalter wurden diese Personen an den Pranger gestellt, heute reicht es, Ross und Reiter zu benennen. Unser Landkreis zeichnet sich sonst auch nicht mit vornehmer Zurückhaltung aus, also nur Mut zur Offenheit. Nennen sie diese Impfschmarotzer, die Erklärungen sind sowas von durchsichtig und durchschaubar. Hier sind Konsequenzen gefragt! Es ist doch wohl klar, dass sonst auf die nun schon kursierenden Gerüchte weiterer Unmut entsteht. Es darf nicht sein, dass die »Elite« mit ihrem Gefolge Sonderregelungen für sich in Anspruch nehmen kann.