Seit vielen Jahren wird festgestellt und darüber debattiert, dass der Bundestag nach jeder Wahl immer größer wird. Verfassungsrechtler, Spitzenpolitiker, viele namhafte Persönlichkeiten sind der Meinung, dass das so nicht weitergehen kann und dieses eigenartige Wahlrecht, wo nach jeder Wahl so genannte Überhangsmandate den Bundestag vergrößern, reformiert werden muss.
So verrückt es klingt, die Gegner, daran was zu ändern, findet man ausgerechnet unter den sich selbst so nennenden Volksparteien, allen voran die CDU, denn vor allem sie profitieren von den Überhangmandaten. Sogar der Präsident des Bundestages plädiert für eine entscheidende Änderung des Wahlrechts, um das leidige Problem der Überhangmandate zu beseitigen. Auch der Präsident des Verfassungsgerichts meldete sich zu Wort, weil er hier einen eklatanten Verstoß gegen die Verfassung sieht.
Überhaupt: Kann und darf sich Deutschland das zweitgrößte Parlament unter den Völkern leisten?
Nun wird schon befürchtet, dass die Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl nicht ausreicht, um die notwendigen Veränderungen herbeizuführen, denn es ist ja offensichtlich, dass einige Parteien wenig Interesse dafür aufbringen. Die müssten ja auf mehrere gut dotierte Posten verzichten. So gehen die Damen und Herren in den Vorständen der bürgerlichen Parteien mit der Demokratie um.
Die paar oder vielen Millionen Euro haben wir ja auch noch.
Ich fordere, die notwendige Änderung des Wahlrechts noch vor der nächsten Bundestagswahl nachhaltig durchzusetzen.