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Gefährliche Kurve

»Rostocks Wirtschaft will neue Warnow-Brücken für Radler«, so lautete kürzlich ein Artikel in einer Tageszeitung. Nach einem tragischen Zusam­menstoß zweier Radfahrer, bei dem ein 68-Jähriger starb, haben Rostocker Bürgerschaft und Verkehrssenatorin offenbar entschieden, auf der Strecke Steintor in Richtung Mühlendamm eine Fahrspur für Autos zu sperren und stattdessen, diese für Radfahrer zu nutzen. Jedem, der die Strecke kennt, dürfte klar sein, dass dies keine Option sein kann, weil eine derartige Einschränkung auf einer der am meisten befahrenen Hauptstraßen der Stadt, einen enormen Rückstau und damit ein Chaos im Stadtinneren verursachen würden. Dieses Vorhaben ruft auch bei der Wirtschaft Widerstand hervor und mit Recht, denn schnell einmal eine Autospur in einen Radweg umzufunktionieren, wäre an dieser Stelle zu einfach. Lösungsansätze, damit die Radler die gefährliche Kurve Ernst-Barlach-Straße/in den Mühlendamm nicht mehr passieren müssen, könnten für die Zukunft zwei neue Brücken über die Warnow sein. Dazu gibt es schon Gespräche mit der Deutschen Bahn, ob eine Fahrspur für Radler an die bereits bestehende Geinitzbrücke »angehängt« werden kann. Aber, will man das wirklich, einen Radweg abseits der Hauptstraße? Wir wissen doch alle, dass sich auch mit einer veränderten Streckenführung des Radweges, für die Radler nicht viel ändert. Sie werden auch weiterhin den kürzesten Weg nach Hause nehmen. Würde ich auch! Statt abends im Dunklen am »Arm der Welt« zu radeln, wäre mir eine befahrene Hauptstraße doch viel sicherer. Für die Stadtverwaltung dürften die geplanten Projekte der Brücken eine Art Beruhigung sein, Maßnahmen ergriffen und etwas getan zu haben. Aber es geht vielleicht auch anders, zumindest zeitweilig, bis die »richtige« Lösung gefunden ist. Hier ein Vorschlag: In der StVO gibt es Paragrafen, die definieren die Grundregeln im Straßenverkehr so: Paragraf 1 (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständig Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Und genau das könnte man von den Radfahrern auch einfordern! Das Problem und Nadelöhr ist eine Strecke von nicht mehr als 100/150 Metern, die schmal, unübersichtlich und nicht einsehbar ist. Ist es wirklich so abwegig, dort mit einem Verkehrszeichen auf eine Verengung des Weges hinzuweisen und die Fahrradfahrer aufzufordern, vom Rad abzusteigen, um diese enge Gefahrenstelle fußläufig, (das Fahrrad schiebend) zu passieren? Das könnte für die aus der Innenstadt kommenden Radler bereits an der Ampelanlage, Übergang Bleicherstraße erfolgen. Gleiches gilt natürlich für die Entgegenkommenden vom Mühlendamm, die ebenfalls durch ein Zeichen aufgefordert werden müssen, auf diesem kurzen Stück ihr Rad zu schieben. Es wäre zumindest eine Maßnahme, die man auch zeitnah einleiten kann, um eine Gefahrenstelle dort für die Radler auszuschließen.

Anonym., Rostock (Name dem Verlag bekannt), 17.05.2024

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