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Härtefall

Der Bundesregierung ist nach über 30 Jahren aufgefallen, dass nach der Wiedervereinigung bei vielen Menschen Fehler bei der Rentenberechnung gemacht wurden. Das Ganze versucht man jetzt durch ein "Trostpflaster" wieder gut zu machen und gründet kurzerhand eine Härtefallkommission. Wenn zum Beispiel eine Frau aus der DDR vor 1952 geboren wurde, mindestens zehn Jahre verheiratet war, in dieser Zeit mindestens ein Kind großgezogen hat, dann nach DDR-Recht geschieden wurde und an einem Stichtag im Januar 2021 weniger als 830 Euro Rente bekam, hat sie Anspruch auf 2.500 Euro Einmalzahlung. Das Heimatbundesland der Frau kann sich mit der gleichen Summe an dieser Aktion beteiligen - muss aber nicht. Die Frau stellt also im Januar einen Antrag bei der für diese Fälle zuständigen Stelle in Bochum und erhält postwendend im April eine Eingangsbestätigung. Aus dem Internet ist zu entnehmen, dass mit der Zahlung dieses Geldes Anfang 2024 begonnen werden soll! Was mir an dieser Aktion so befremdlich erscheint ist die Tatsache, dass es sich bei den Bedürftigen ja durchweg um Personen handelt, die dem Konfirmandenalter schon lange entwachsen sind und von denen höchstwahrscheinlich viele das Ende dieser Schneckentempoaktion gar nicht mehr erleben werden! Wenn es hingegen bei der "Obrigkeit" um Diätenerhöhung, Gehaltserhöhungen und ähnliches geht, können die davon Betroffenen schon kurze Zeit nach dem Beschluss mit der Auszahlung rechnen und mal so auf die Schnelle 2,7 Milliarden für die Ukraine locker machen, das geht auch razz bazz! Der kleine deutsche Michel muss wohl regelmäßig und bei jedem Anlass gesteckt bekommen, welchen Stellenwert er in diesem Staat hat, damit er nicht übermütig wird!

Dieter Fender, Greifswald, 13.05.2023

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