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< Zurück zur ÜbersichtBundesnotbremse
Ich werde wohl nicht die einzige Bürgerin sein, die die sogenannte "Notbremse der Regierung" stark anzweifelt. Wenn ich mir vorstelle, dass ich nach einem gemeinsamen Abendessen mit meinem Lebenspartner noch einmal das Bedürfnis verspüre, nach 22 Uhr eine Runde joggen möchte, dies aber nur alleine erlaubt ist, erscheint mir diese Regelung doch als sehr lebensfremd, um nicht zu sagen irrig. Um einem drohenden Bußgeld zu entrinnen, müssten mein Partner und ich als zwei einzelne Personen joggen bzw. spazieren gehen, aber wie groß müsste der Abstand sein, um als zwei Personen vor dem Gesetz zu gelten? Für mich hat das alles nichts mehr mit dem sogenannten Schutz der Bürger zu tun, hier wird der Bürger auf perfide Art entmündigt. Trauriges Deutschland!
Angelika Horstmann, Schwerin, 24.04.2021