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Zum Bericht »Aus dem Gerichtssaal«, BLITZ vom 19. April. Ein Verteidiger muss ja seine Arbeit machen, aber manchmal kann man diese nicht begreifen.Da wird ein wegen Vergewaltigung einschlägig Vorbestrafter wegen erneuter Vergewaltigungen verurteilt! Lesen konnte man im Bericht aus dem Gerichtssaal dazu: »Die Staatsanwaltschaft hatte im aktuellen Fall eine Gesamtstrafe von elfeinhalb Jahren beantragt. Die Verteidigung hatte im ersten Fall auf Freispruch plädiert, denn ,es sei ja nichts weiter geschehen‘ und sechs Jahre für Fall zwei«. Wie kann ein Verteidiger ein solches Verbrechen als »es sei ja nichts weiter geschehen« bewerten? Was muss denn noch passieren? Hartmut Lindner, Rostock
Hartmut Lindner, Rostock, 21.04.2020
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