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< Zurück zur ÜbersichtEin herzliches "Danke" für das Kurzarbeitergeld
Vielen Dank, für die Sicherung unserer Arbeitsplätze und dass unser Absturz in die Armut verhindert wird. Ein Hoch auf das Kurzarbeitergeld, das in Zeiten der Corana-Krise bei Arbeitsentgeldausfall von mehr als 10% und sogar von Leiharbeitern, in Anspruch genommen werden kann…aber nicht von geringfügig Beschäftigten! Was ist schon ein geringfügig Beschäftigter? Das ist der Rentner von nebenan, der trotz Rente einen Minijob ausüben muss, um mit Hängen und Würgen über die Runden zu kommen. Das ist der Student, der kein Bafög in Anspruch nimmt. Geringfügig beschäftigt sind ein Großteil der Arbeitnehmer im Gastronomie- und Hotelgewerbe und in vielen anderen Mindestlohnsektoren. Ein „Hurra“ auf die Regierung, die diese Menschen mit 100 % Arbeitsentgeltausfall im Regen stehen lässt. Und mit welcher Begründung sind geringfügig Beschäftigte keinen Cent wert? Weil sie keine Arbeitslosenversicherung zahlen. Kleine Info: Kurzarbeiter sind nicht arbeitslos! Kurzarbeitergeld soll den Arbeitsentgeldausfall mindern und Arbeitsplätze sichern. Kurzarbeit macht niemanden zum Arbeitslosen, aber der Ausschluss davon. Also vielen Dank, dass alle Geringverdiener bangen dürfen, ob zusätzlich zum nun leeren Konto die Kündigung ins Haus flattert. Vor allem aber, einen herzlichen Dank, für die staatliche Bescheinigung, dass die Arbeit von geringfügig Beschäftigten nichts wert ist, nicht einmal 60% des Mindestlohns. Hochachtungsvoll Der geringfügig Beschäftigte
Anonym., Güstrow (Name dem Verlag bekannt), 14.04.2020