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Zu "Equal Pay Day", Schweriner BLITZ vom 12. März 2023 Sehr geehrtes Redaktiontsteam, zu Ihrem og. Artikel möchte ich mich wie folgt äußern: Unsere deutschen Politiker maßen sich bei jeder Gelegenheit an, anderen Staaten die Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte einzufordern. Dabei wird auch in der Bundesrepublik diese Erklärung nicht eingehalten, wie es in Ihrem Artikel über die Entlohnung zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten dargelegt wird. Artikel 23 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sagt aus „Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.“ Zwar sind die Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte kein Gesetz, aber wenn die deutsche Politik die Einhaltung bei allen Ländern fordert, dann ist es doch eine Selbstverständlichkeit, im eigenen Land diese auch einzuhalten. Aber das wird nicht durchgesetzt, denn seit Jahrzehnten werden Frauen für die gleiche Arbeit wie ihre männlichen Kollegen bis zu 20% niedriger entlohnt. Dabei spielt Qualifikation und Erfahrung der männlichen Beschäftigten keine Rolle, wenn die gleiche qualifizierte Leistung von der weiblichen Beschäftigten erbracht wird, denn es heißt „...gleicher Lohn für gleiche Arbeit.“ Dieser Gesichtspunkt ist nach meiner Meinung in dem Artikel von den Verfassern nicht zum Ausdruck gekommen, Unsere Frauen sollten bei Lohn- bzw. Gehaltsverhandlungen die Einhaltung der Menschenrechte mehr zum Ausdruck bringen. Bei der Ablehnung der Forderung ist dann der „Chef“ genötigt, nachzuweisen, wo und in welcher Form der Unterschied zur männlichen Arbeit besteht.
Hans-Joachim Grande, Schwerin, 11.03.2023