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Herr Hoffmann stellt in seinem Leserbrief, ganz viele Fragen ob man, wie in einem Beitrag im Blitz v. 22.3., kritische Fragen zur Asylpolitik der BRD stellen darf. Man darf, Herr Hoffmann. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert jedem Bürger des Landes, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Ausdrücklich wird betont, dass eine Zensur nicht stattfindet. Sie nehmen sich doch auch das Recht, Ihren muslimischen Glauben und Ihre vorbehaltlose Symphatie für Asylbewerber öffentlich zu vertreten. Auch wenn einem nicht gefällt, was da einer denkt und schreibt, dann hat man das als dessen Meinung zu akzeptieren und kann gegebenenfalls dagegen argumentieren. Was aber auf keinen Fall geht, ist solche Meinungen zu unterdrücken und nur seine Meinung gelten zu lassen. Und was Ihre Fragen angeht, so ist sicher manches pauschalisiert, aber nicht alles falsch. Tatsache ist doch, dass wir mit den Asylbewerbern, die nur z.T. wirkliche Kriegsflüchtlinge sind, Probleme haben, die wir vorher nicht oder nicht in diesem Umfang hatten. Ein aus Not geretteter Flüchtling ist dankbar für seine Rettung und stellt nicht andauernd Forderungen nach besserer Unterkunft, besserem Essen, Veränderung seines Aufenthaltsortes u.a.m. Dass man dafür in der Bevölkerung wenig Verständnis hat, zumal man für die Lösung eigener Probleme bei den Behörden, kein offenes Ohr findet, ist für mich nicht verwunderlich.
Karl-Heinz Fehrmann, Schwerin, 28.03.2020