Archiv
< Zurück zur ÜbersichtAufruf zur breiten Bürgerbeteiligung
Im ersten Entwurf für die Neuaufstellung zum Regionalen Raumentwicklungsprogramm für die Region Rostock vom Januar 2024 ist im Küstenbereich zwischen Börgerende und dem Gespensterwald Nienhagen ein 60 Hektar großes Vorranggebiet für Windenergieanlagen vorgesehen. Damit droht die Errichtung eines Windparks bis zur maximal zulässigen Höhe von 250 Metern. Vorbehaltsgebiete für Freiraumschutz sowie Tourismus und Erholung wären dem Vorranggebiet Windenergie untergeordnet. Mit der bisherigen Auswahl des Vorranggebietes Windenergie werden zahlreiche Ausschlusskriterien verletzt. Wir fordern: - ein Vorranggebiet Freiraumschutz; - die von Bebauung freie Erhaltung des Landschaftsschutzgebiets Kühlung; - Abstandszonen von 3.000 bzw. 2.000 Meter um die Brutreviere des Schreiadlers, des Seeadlers sowie des Rotmilans; - im Hinblick auf den Gespensterwald die Einhaltung von Abstandszonen um landschaftsprägende Denkmale der Kategorie A (5.000 Meter) und B und C (3.000 Meter); - schweren Schaden von Tourismus und Naherholung durch rückläufige Buchungen abzuwenden, da unsere Gemeinde maßgeblich von Ferienwohnungen, Hotels, Restaurants sowie dem Feriencamp lebt und dafür erst 2023 den Titel Ostseebad verliehen bekam; - im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern die notwendigen Vorranggebiete für Windenergie dort anzusiedeln, wo weder Natur-, Landschafts-, Küsten- und Vogelschutz, noch Tourismus und Erholung beeinträchtigt werden. Um das Ziel eines Vorranggebietes Freiraumschutz zu erreichen, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um eine breite Teilnahme an der Diskussion zum Raumentwicklungsprogramm. Dies ist bis zum 1. März 2024 auf folgenden Wegen möglich: - per E-Mail an beteiligung@afrlrr.mv-regierung.de; - per Online-Formular auf www.raumordnung-mv.de; - per Brief an den Planungsverband Region Rostock, Doberaner Straße 114, 18057 Rostock.
BBN – Bündnis BürgerNähe Gemeinnütziger Verein 67 m – NEIN! e. V. , Börgerende Nienhagen, 15.02.2024