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< Zurück zur ÜbersichtCorona-Hilfen für Hotels und Gaststätten
Man muss unterscheiden zwischen Hotelwesen und Gaststättenwesen. Hotels haben seit 2010 für die Beherbergung (Übernachtungen) nur 7 Prozent Mehrwertsteuer (MWSt) an das Finanzamt zahlen müssen, für alle anderen Dienstleistungen die üblichen 19 Prozent. Insofern hatten die Hotels seit 2010 enorme finanzielle Vorteile, die sie für Investitionen, Personal, Rücklagen oder ähnliches hätten nutzen können. Dass nun auch die Hotels die gleiche Unterstützung einfordern wie die Gaststätten, die immer die üblichen 19 Prozent MWSt für alle Leistungen zahlen mussten, ist eine Unverschämtheit den vielen Betreibern von kleinen und großen Restaurants und Cafés gegenüber.
Marianne Thomas, Rostock, 17.02.2021
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