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Bundestagswahl

Am 23.02.2025 finden die Bundestagswahlen in Deutschland statt, an denen 41 Parteien mit ihren Kandidaten teilnehmen können. Parteien, die seit der letzten Bundestagswahl mit mindestens 5 Mitgliedern ununterbrochen im Bundestag vertreten waren, können ohne weitere Bedingungen antreten. Was sicherlich nicht jedem Wähler bekannt ist: Alle anderen Parteien und parteiunabhängige Einzelbewerber und Einzelbewerberinnen müssen für Kreiswahlvorschläge mindestens 200 Unterstützerunterschriften aus dem jeweiligen Wahlkreis vorlegen. Für die Landesliste sind in Mecklenburg-Vorpommern 1.315 Unterstützerunterschriften erforderlich. Daraus resultiert, dass nur 10 (Alt-)Parteien nicht an diese Voraussetzung gebunden sind. Nach der Auflösung des Bundestages am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident den Wahltermin auf den 23.02.2025 vorverlegt. Die dadurch entstandene verkürzte Frist macht es den kleineren Parteien und Einzelbewerbern und Einzelbewerberinnen nahezu unmöglich, die Bedingungen zu erfüllen. Sie sind damit gegenüber den etablierten Parteien benachteiligt. Der Antrag auf eine Reduzierung der erforderlichen Unterschriften wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Damit sind alle Rechtsmittel erschöpft. Die Versprechen auf den Plakaten sind diesmal vorsichtiger und unverbindlicher geworden. Wer erinnert sich noch an das Motto „Keine Waffen in Krisengebiete“? Solch eine Aussage findet man nicht mehr. Meine Überlegung: Man sollte sich das Wahlprogramm der Partei, der man sein Vertrauen aussprechen will, selbst in voller Länge durchlesen, und sich nicht auf eine Kurzfassung und/oder Auslegung in den Medien verlassen. Kann man sich für keine der großen Parteien entscheiden, so sollte man seine Erststimme einem vertrauenswürdigen parteiunabhängigen Direktkandidaten und die Zweitstimme einer noch relativ unbedeutenden Partei mit vielversprechender Ausrichtung geben, auch wenn diese nicht das Ziel von 5% Stimmenanteil erreichen könnte. Sie erhielte bei einem Anteil von 0,5% Stimmen wenigstens die Wahlkampfkosten erstattet, was für eine kleine Partei überlebenswichtig sein kann. Eine Wahlverweigerung wäre nicht sinnvoll, da es keine Mindestwahlbeteiligung in Deutschland gibt. Theoretisch könnte dann eine ungewünschte, aber aktive Minderheit über die Zusammensetzung des Parlamentes entscheiden. Keinesfalls sollte man aus alter Verbundenheit einer Partei, die in der Vergangenheit kläglich versagt hat, eine zweite Chance einräumen.

Roswita Dr.Katscher, Rostock, 23.01.2025

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