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Ignoranz im Straßenverkehr

Zum Artikel »Bauvorhaben«, Rostocker BLITZ vom 12. Januar 2025: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich mich auf den am 12. Januar 2025 erschienenen Artikel zu den Verkehrsänderungen am Albrecht-Kossel-Platz äußern. Leider fehlt in diesem Artikel der kleine Hinweis, dass die Einfahrt für PKWs in den Albrecht-Kossel-Platz nicht mehr erlaubt ist. Lediglich für den Linien­verkehr ist die Zufahrt noch möglich, was aber tatsächlich kaum einen der Autofahrer interessiert. Oder sind sie alle des Schilderlesens nicht mächtig, haben in der Fahrschule nicht aufgepasst oder ihre Brille vergessen? Den Eindruck bekommt man jedenfalls, gerade wenn mal wieder eine Zugankunft/-abfahrt bevorsteht. Da wird natürlich (wie immer – obwohl es vorher auch nicht erlaubt war!) direkt vor dem Bahnhofsgebäude gehalten und geparkt, denn es ist ja niemandem mehr zumutbar, ein paar Schritte weiter bis zum eigentlichen Parkplatz zu gehen. Und das, obwohl dieser Bereich jetzt als Bushaltestelle gekennzeichnet ist ... Wen interessiert es denn schon? »Ich fahre ja gleich wieder weg …«, ist der ständige O-Ton! Dass dieses Verhalten verkehrswidrig ist, wird generell ignoriert. Wie auch viele andere Dinge, die den Straßenverkehr betreffen. Da gibt es beispielsweise den Paragrafen 20 »Öffent­liche Verkehrsmittel und Schulbusse« in der StVO: (1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden … Realität: Kaum jemand hält sich daran, es wird teilweise in einer atemberaubenden Geschwindigkeit an haltenden Bussen und Bahnen vorbei gerast. (3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden. (4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten. Realität: Fast vollkommene Igno­ranz! (5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten. Realität: »Mist! Da steht ein Linien­bus an der Haltestelle und blinkt nach links, weil er wieder auf die Fahrbahn einscheren möchte. Jetzt aber schnell noch Gas geben und vorbei … nicht, dass der am Ende noch vor mir herfährt.« Großen Dank an die Verkehrsteilnehmer, die nicht so denken ... ein bisschen mehr Rücksicht (und das nicht nur im Straßenverkehr) täte uns allen ganz gut!

Anonym., (Name dem Verlag bekannt), 21.01.2025

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