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Heute war in einer großen Zeitung ausführlich beschrieben, wie die z.Zt. geltenden Regeln umgesetzt werden müssen. Gleichzeitig wurden die Bußgeldregeln und andere Strafmaßnahmen ausfürlich erklärt. Kein Wort jedoch über die mit ärztlichem Attest von der Maskenpflicht befreiten Bürger:innen, die nach wie vor massiven Beschimpfungen und Beleidigungen ausgesetzt sind. Selbst Menschen, die einen Schwerbeschädigten-Ausweis vorzeigen können, werden aus diversen Geschäften regelrecht hinaus geworfen. Wenn sie dann von ihrem garantierten Recht auf Beschwerde oder Anzeige Gebrauch machen, werden sie von der Justitz von Opfern zu Tätern gemacht. Auf Wunsch kann ich div. Beispiele bringen. Zur Zeit legt jeder Geschäftsführer selber fest, wen er herein lässt oder wen er hinauswirft. Diese Leute berufen sich auf ihre ,, Hausordnung." In der Corona-Verordnung von MV steht dazu, "Vom Hausrecht kann Gebrauch gemacht werden, wenn Menschen ohne Maske und ohne ärztliche Maskenbefreiung, oder mit eindeutig gefälschten Befreiungen das Geschäft betreten." Laut Bürgerbeauftragten, Herrn M. Crohn, darf ein Maskenbefreiter nicht diskriminiert werden und kann Schmerzenzgeld oder Schadenersatz verlangen. Leider sieht die Praxis anders aus und man erhält von keiner offiziellen Stelle eine Antwort auf diese Frage. Da solche Probleme immer mehr Bürger:innen beschäftigt, wachsen auch die Zahlen der Demonstrationsteilnehmer, die zunehmend Antwort auf ihre Fragen suche und keine bekommen. Diese Menschen sind keine, "Schwubbler" oder ,,Reichsdeutsche", sondern Menschen, die sich massiv in ihren Rechten behindert fühlen.
Karl-Peter Elsholt, Consrade, 18.12.2021