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Arztpraxen oft ohne Verbindung

Termin persönlich vereinbaren ist oft gängige Praxis, inzwischen immer öfter verbunden mit dem Hinweis auf der Terminkarte: »Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen«, was ich persönlich verstehe, aber rechtlich als unhaltbar betrachte, denn ich musste feststellen, das einige Praxen während ihrer Sprechzeiten überhaupt nicht telefonisch erreichbar sind, also auch keine Voraussetzung für eine »Bestrafungsmöglichkeit« des »säumigen« Patienten bieten. Drei Familienmitglieder erkrankten aktuell gleichzeitig an der hochansteckenden Krankheit Corona, konnten die Arztpraxis aber per Telefon nicht erreichen, da dort das Telefon nicht abgenommen wurde. Auch ein Termin beim Zahnarzt der ausgerechnet auf den Ausbruchstag der Krankheit fiel, konnte dadurch nicht abgesagt werden – aber mit Corona zum Zahnarzt? Soll der Patient jetzt bestraft werden, oder doch vorsichtshalber – und trotzdem – zum Arzt gehen und dadurch andere wartende Patienten durch Ansteckung gefährden? Trotz der Mitteilung an die Schwester in einer aufgesuchten Hausarztpraxis – um welche Krankheit es sich handelt – sollte er sich auf Anweisung der Schwester in den Warteraum begeben und dort unisoliert (!) bis zum Aufruf unter den anderen Patienten warten. Ist Corona inzwischen harmloser, oder sind wir sorgloser geworden? oder war während der Pandemie tatsächlich alles nur aufgebauscht?

Stephan Bohnsack, Rostock , 02.10.2024

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