Informationen zu den Beilagen
Angaben zum Produkt
1. Format
Mindestformat ist DIN A6 (105 mm x 148 mm).
Maximalformat entspricht der jeweiligen Vorgabe des Verlages (230 mm x 310 mm).
2. Einzelblätter
Einzelblätter im Format DIN A6 (105 mm x 148 mm) dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m² nicht unterschreiten.
Einzelblätter mit Format größer als DIN A6 bis DIN A4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m² aufweisen. Größere Formate mit einem Papiergewicht von mindestens 60 g/m² sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 mm x 297 mm) zu falzen.
3. Mehrseitige Beilagen
Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von acht Seiten haben. Bei geringerem Umfang (vier und sechs Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m² erforderlich, oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen.
4. Gewicht
Das Gewicht einer Beilage soll 50 g/Ex. nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Rückfrage beim jeweiligen Zeitungsverlag erforderlich.
Richtlinien der Verarbeitung
5. Falzarten
Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Leporellofalz und Altarfalz können schwerwiegende Probleme verursachen und sind deshalb nicht zur verarbeiten.
Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 mm x 210 mm) sollten den Falz an der langen Seite aufweisen.
6. Beschnitt
Alle Beilagen müssen rechwinklig und formatgleich geschnitten sein.
Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.
7. Angeklebte Produkte (beispielsweise Postkarten)
Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden.
Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig.
Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen wie Sonderformate, Warenmuster oder -proben, ist eine vorherige technische Prüfung durch den jeweiligen Verlag nicht möglich.
8. Drahtrückenheftung
Bei Drahtrückenheftung soll die verwendete Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage angemessen sein.
Dünne Beilagen sollen grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden.
Empfehlung für Verpackung und Transport
9. Anlieferungszustand
Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne daß eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird.
Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektronisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden.
Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (runden) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
10. Lagenhöhen
Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.
11. Palettierung
Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Platten gestapelt sein.
Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden (mech. Beanspruchung) und Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein.Jede Palette muß analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein.
Richtlinien zur Abwicklung
12. Begleitpapiere (Lieferschein)
Die Lieferung von Beilagen muß grundsätzlich mit einem korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten sollte:
- zu belegendes Objekt und Ausgaben
- Einsteck- bzw. Erscheinungstermin
- Auftraggeber der Beilage
- Beilagentitel bzw. Motiv
- Auslieferungstermin vom Beilagenhersteller
- Absender u. Empfänger, Anzahl der Paletten
- Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
- Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte
- Raum für Vermerke
Beilagen müssen 48 Stunden vor Einstecktermin im Druckhaus angeliefert sein!