Zum Artikel „Straßentraining mit dem Rad – aber sicher!“, BLITZ vom 3. Mai
Im Artikel wird von Mitarbeitern der Polizeidirekton Stralsund ausführlich berichtet was Radfahrer alles nicht dürfen beziehungseise woran sie sich zu halten haben. Unter anderem geht es auch um den Abstand beim Überholen von Fahrradfahrern. Gerade hier ist vor wenigen Tagen (ab dem 28.4.2020) eine neue Regelung in Kraft getreten: innerorts muß künftig beim Überholen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern und außerorts von zwei Metern eingehalten werden. Die Polizeidirektion Stralsund zitiert fälschlicherweise die alte Regelung, nach der es quasi Ermessenssache der Autofahrer ist, was sie als angemessenen Abstand empfinden. Ich halte es ehrlich für ein Armutszeugnis, wenn die Polizei die aktuellen Verkehrsregeln nicht zur Kenntnis nimmt, insbesondere wenn sich dadurch die Rechte der Fahrradfahrer verbessern. Wer so wie ich viel auf dem Fahrrad sitzt, dem ist garantiert das eine oder andere Mal der Schrecken in die Glieder gefahren, wenn er von einem Auto mit hoher Geschwindigkeit mit nur wenigen Zentimetern Abstand überholt wurde.