Mit der staatlichen »Wiedervereinigung« (auch dieser Begriff ist so nicht zutreffend) sollte sich das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung geben. Was die Abwrackregierung der DDR daraus machte ist bekannt. Seit über 30 Jahren wird versucht die enteigneten Bürger der DDR mit politischen Kampfbegriffen wie Unrechtsstaat, Mauer (es war der kleinste Teil der Staatsgrenze der DDR), Stasi, SED Diktatur…politisch zu diffamieren.
Auch in der DDR galt lange das BGB, aber in Abänderung der seit 1945 erfolgten Gesetzgebung und der 49er Verfassung (vgl. Art.144). So war eines der ersten SMAD Befehle für die Gleichberechtigung der Frau verantwortlich. Wiederzufinden in den Grundsätzen der Verfassung: Gleichberechtigung der Frau, Schutz von Ehe und Familie… Nachfolgend ausgestaltet im Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (27.Sept.1950). Am 17.Mai 1950 wurde das Volljährigkeitsalter auf 18 Jahre herabgesetzt. Das Gesetze nicht immer die Realität widerspiegeln ist unstrittig, aber keine DDR Frau hätte sich gefallen lassen bei Errichtung eines Kontos oder beim Wunsch ein Arbeitsverhältnis einzugehen die Zustimmung ihres Mannes einzuholen! Bis in die 70er Jahre war das noch rechtlich in der Alt BRD geregelt. 1949 erfolgte in der DDR das Verbot Kinder in der Schule zu schlagen, in der BRD galt das bis 1973!
Meine erste Wahl war die zur, im Volk diskutierten, DDR Verfassung von 1968, und ich war glücklich in der DDR (siehe auch P. Diestel, letzter DDR Innenminister), mit einer Volksbildung die das Bildungsprivileg gebrochen hat und auf friedliche Koexistenz setzte. DDR Gesetze konnte jeder ohne Rechtsanwalt lesen, ob heute Eingabengesetze gegen unkündbare Beamte helfen ist zweifelhaft.