Völkerrecht

Im Völkerrecht gibt es die auf dem Selbstbestimmungsrecht der Völker beruhende Sezession. Das ist die von einer Bevölkerung gewünschte Abspaltung und der anschließende Beitritt zu einem anderen Staat. Die auf der Krim ansässige, mehrheitlich russische Bevölkerung wurde nicht unter militärischer Bedrohung gezwungen sich für den Anschluss an Russland auszusprechen, sondern tat das freiwillig in einem Referendum vorab.
Nach dem Wörterbuch des Völkerrechts ist Annexion der gewaltsame Gebietserwerb eines Staates auf Kosten eines anderen. Die russische Armee hat die Krim aber nicht gewaltsam von der Ukraine erobert. Die Politiker der Ukraine bezeichnen die Vorgänge dort aber trotzdem als Annektierung, nicht vereinbar mit der Ukrainischen Verfassung und bestreitet deshalb deren Legalität.
Da Annexion immer umstritten ist, denn welcher Staat will unwidersprochen eine Abspaltung hinnehmen, sieht das Völkerrecht dazu folgendes vor: „Es kann die einer umstrittenen Annexion folgende Gebietsherrschaft nur durch ein zustimmendes Referendum der betroffenen Bevölkerung legalisiert werden, was die sofortige juristische Anerkennung des Gebietserwerbs bringt.“ Genau das war bei der Krim nachweislich schon vorab der Fall gewesen. Folgerichtig ist die Krim seit dem dortigen Referendum nach der erfolgten Besetzung völkerrechtlich Territorium Russlands, einschließlich der dazugehörenden Küstengewässer.