Das Problem Nord Stream 2 beschäftigt uns schon lange, verhängte Sanktionen durch die USA verzögern den Abschluss des Projektes. Nun drohen auch noch drei US-Senatoren mit Konsequenzen gegenüber M/V, Sassnitz und Mukran. Da steht die Frage: Dürfen die das? Was nehmen sich die USA hier für Gebieterrechte heraus? Die Haltung der Landesregierung M/V, des MdB K. Kassner (Die Linke) und anderer ist eindeutig, aber hier ist mit einem Veto gegenüber den USA vor allem die Bundesregierung gefragt, und von dort kommt so gut wie nichts. Hat Deutschland die erforderliche Souveränität, die USA in die Schranken zu weisen? Und hier kommen berechtigte Bedenken, an der deutschen Souveränität, die wir aufgrund des Zwei-plus-Vier-Vertrages (wirksam seit 15.03.91) zurück bekommen haben, zu zweifeln. Da gibt es die Hinweise auf eine „Kanzlerakte“ (von E. Bahr indirekt bestätigt), die die Anerkennung der Rechte der alliierten Siegermächte (USA, UK, Frankreich werden genannt) in Deutschland durch den jeweiligen Regierungschef fordert, deren Existenz jedoch vehement bestritten wird, denn das Geständnis ihres Vorhandenseins würde ein politisches Chaos auslösen. Realer Fakt bleibt jedoch, dass die Bundesregierung in einer Reihe von Situationen (zum Jahreswechsel das Nordmanöver im Baltikum, die Erdgasleitung u.a.) gegenüber den USA und der NATO Festigkeit bei der Vertretung der Interessen der EU und insbesondere Deutschlands vermissen lassen hat. Was zu dem Schluss führt, dass vor allem die USA nach wie vor Eingriffsrechte in unsere volle nationale und staatliche Selbständigkeit haben (bis 2099?). Hauptziel der USA bei allem: Die Verhinderung der politischen und ökonomischen Zusammenarbeit der EU und im Besonderen Deutschlands mit Russland! Und das um jeden Preis! Es wird erwartet, dass Deutschland und die EU ihre Interessen zum Wohle aller Europäer durchsetzen!
Wolfgang Mengel, Stralsund